AGB´s

AGB´s

Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Art und Umfang der Leistung

Das Unternehmen Reinigungsservice Hache verpflichtet sich, die vertraglich zu erbringende Leistung sach- und fachgerecht auszuführen.
Die Reinigungsarbeiten werden grundsätzlich von Mo - Fr (außer Feiertagen) durchgeführt. Samstag & Sonntag nur nach vorheriger Absprache.
Nach Beendigung der Reinigungsarbeiten außerhalb der Geschäftszeiten des Auftraggebers schließt das Unternehmen Reinigungsservice Hache Fenster und Türen ab und schaltet die Beleuchtung aus, soweit nicht anders vereinbart bzw. vorgefunden.

2. Reinigungspersonal

Das Unternehmen Reinigungsservice Hache stellt die erforderlichen Arbeitskräfte. Es wird nur fachlich geeignetes und zuverlässiges Personal eingesetzt. 
Ausländisches Personal darf nur eingesetzt werden, wenn eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung vorliegt.
Das eingesetzte Personal wird durch die Inhaberin oder dessen Vertreter des Unternehmen Reinigungsservice Hache überwacht und erhält seine Anweisungen auch von diesen.
Dem Personal ist ausdrücklich untersagt, Einblick in Schriftstücke, Akten, Hefter usw. zu nehmen sowie Schränke, Schreibtische oder sonstige Behältnisse zu öffnen. Das Personal ist verpflichtet, über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Das Personal ist ferner verpflichtet, alle Gegenstände, die in den zu reinigenden Räumen gefunden werden, unverzüglich beim Auftraggeber abzugeben. Dem Personal ist untersagt, Personen, die nicht von dem Unternehmen Reinigungsservice Hache eingesetzt sind, zur Arbeitsstelle mitzunehmen. Das gilt auch für Kinder.

3. Gewährleistung/Auftragserfüllung

Die Werkleistungen des Unternehmen Reinigungsservice Hache gelten als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich, spätestens binnen 24 Stunden schriftlich begründete Einwendungen erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden.
Im Falle einer nicht vertragsgemäßen Erfüllung hat der Auftraggeber unbeschadet der Vorschrift des § 281 Abs. 2 BGB dem Unternehmen Reinigungsservice Hache eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Davon unberührt hat der Auftraggeber die tatsächlich geleisteten Stunden (75% Personalkosten) und etwaige Sonderkosten wie zum Beispiel Anfahrtskosten ohne Abzug zu bezahlen. Ganz gleich ob der Auftrag als fertig abgenommen gilt oder nicht. Dies bedeutet, dass der AG/Kunde die Personal- (75%) und Sonderkosten in jedem Fall ohne Abzug nach Rechnungsstellung zu bezahlen hat.
Bei einmaligen Werkleistungen (z.B. Bauendreinigung) erfolgt die Abnahme – ggf. auch abschnittsweise –spätestens 24 Stunden nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung durch das Unternehmen Reinigungsservice Hache. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gilt das Werk als abgenommen.
Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigt Mängel beanstandet, so ist das Unternehmen Reinigungsservice Hache zur Nacherfüllung verpflichtet. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an das Unternehmen Reinigungsservice Hache weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft.

4. Reinigungsmittel und Geräte

Das Unternehmen Reinigungsservice Hache stellt nur auf Nachfrage die für die Reinigungsarbeiten erforderlichen Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel zur Verfügung. Sofern dies seitens des Auftraggebers gewünscht ist wird dies individuell zusammengestellt und berechnet.
Der Auftraggeber stellt das zur Reinigung notwendige Wasser, Strom, Mülltonnen, Handtücher und Toilettenpapier sowie einen für die Unterbringung der Hilfsmittel (Material, Maschinen, Geräte) verschließbaren Raum, Schrank o.ä. zur Verfügung und übernimmt dafür die Kosten.

5. Schlüssel- und Notfallvorschriften

Die für den Dienst notwendigen Schlüssel sind vom Auftraggeber rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Für Schlüsselverluste und für vorsätzlich oder fahrlässig durch das Personal des Unternehmens Reinigungsservice Hache herbeigeführte Schlüsselbeschädigungen haftet das Unternehmen Reinigungsservice Hache im Rahmen der Ziffer 11.

6. Nichtzahlung des Entgeltes

Bei Zahlungsverzug ruhen die Reinigungsverpflichtungen des Unternehmens Reinigungsservice Hache nebst deren Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der Verpflichtung zur Zahlung für die Vertragszeit oder dem Vertrag überhaupt entbunden ist. Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme der vereinbarten Leistung in Verzug, so kann das Unternehmen Reinigungsservice Hache bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Das Unternehmen Reinigungsservice Hache bleibt jedoch überlassen, die Höhe ihres Anspruchs nicht im Einzelnen darzulegen und stattdessen als Schadenersatz wegen Nichterfüllung für jede nicht abgenommene Reinigungsstunde 30 % des Stundensatzes zu beanspruchen. Der Auftraggeber hat das Recht, nachzuweisen, dass das Unternehmen Reinigungsservice Hache durch den Abnahmeverzug kein Schaden oder ein Schaden in nur geringerer Höhe entstanden ist. 

7. Ausführung durch andere Unternehmen

Das Unternehmen Reinigungsservice Hache ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen anderer Unternehmen zu bedienen.

8. Haftung und Haftungsbegrenzung

Ist der Auftraggeber Kaufmann, haftet das Unternehmen Reinigungsservice Hache im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren leitenden Angestellten verursacht werden. Beruht die Verursachung auf einfacher Fahrlässigkeit, haftet das Unternehmen Reinigungsservice Hache nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt sind. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Ist der Auftraggeber Nichtkaufmann, haftet das Unternehmen Reinigungsservice Hache auch für Schäden, die ihre sonstigen Erfüllungsgehilfen verursachen. Obliegt dem Unternehmen Reinigungsservice Hache ausnahmsweise eine Haftung im Bereich der einfachen Fahrlässigkeit, so ist ihre Haftung der Höhe nach auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens begrenzt, der folgenden Haftungshöchstsummen entspricht:
Nicht ersatzfähig sind in diesem Bereich folglich alle atypischen, nicht voraussehbaren Schäden. Dazu zählen insbesondere Schäden, die mit der Dienstleistung des Unternehmens Reinigungsservice Hache in einem Zusammenhang stehen, wie z.B. bei Bedienung von Fenster Einrichtungen oder bei der Bedienung und Betreuung von Maschinen, Kesseln, Heizvorrichtungen, elektrische Anlagen o.ä..

9. Rechtsnachfolge

Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf die persönlichen Belange des Auftraggebers abgestellt war. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsveränderung im Bereich des Unternehmens Reinigungsservice Hache wird der Vertrag nicht berührt.

10. Zahlung des Entgelts

Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei Verträgen mit wiederkehrenden Leistungen im Rahmen eines kontinuierlichen Reinigungsauftrages stellt das Unternehmen Reinigungsservice Hache seine Leistung wie im Vertrag angegeben in Rechnung.
Das Unternehmen Reinigungsservice Hache ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, wenn das Unternehmen Reinigungsservice Hache den Auftraggeber über die Art der folgenden Verrechnung informiert. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist das Unternehmen Reinigungsservice Hache berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn das Unternehmen Reinigungsservice Hache über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
Mahnungen werden dem Auftraggeber (Privatkunden) mit 2,50 € netto in Rechnung gestellt. Bei gewerblichen Kunden berechnen wir eine Mahngebühr/Mahnpauchale i.H.v. 40,- € netto (§288 Absatz 5 BGB). Gerät der Auftraggeber in Verzug so ist das Unternehmen Reinigungsservice Hache berechtigt, ab dem betreffenden Zeitpunkt Zinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen. Sollte das Unternehmen Reinigungsservice Hache Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, oder sich dieser des Unternehmen Reinigungsservice Hache gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug befindet, oder Schecks nicht eingelöst werden, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig. Das Unternehmen Reinigungsservice Hache ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen und bis zur vollständigen Zahlung keine weiteren Leistungen zu erbringen.
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstrittig sind.
Ist das Vertragsverhältnis gekündigt, so ist das Unternehmen Reinigungsservice Hache berechtigt die bis zum Vertragsende geschuldeten Leistungen sofort abzurechnen. In einem solchen Fall ist der Auftraggeber zur Vorausleistung verpflichtet.



Der Auftraggeber ist verpflichtet, Haftpflichtansprüche unverzüglich schriftlich geltend zu machen.

12. Vertragsbeginn, Vertragskündigung

Der Vertragsbeginn richtet sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung. Das Vertragsverhältnis kann nach der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Die Möglichkeit der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits nach Maßgabe des § 314 BGB unberührt. Die Stornierung von Aufträgen ist möglich und muss in Textform erfolgen. Der Auftragsbeginn richtet sich nach schriftlicher Auftragsbestätigung bzw. der Annahme des Angebots. Bei Stornierung von beauftragten Dienstleistungen in Form einer Auftragsbestätigung oder eine Annahme eines Angebots über Lexoffice, fallen sofern eine vergleichbare Auslastung der geblockten Mitarbeiter bei anderen Kunden nicht möglich ist, bis eine Woche vor Auftragsbeginn 50% und danach bis zum Auftragsbeginn 75% der Auftragssumme als Stornogebühren an. Dies gilt auch für Aufträge mit einem einmaligen Einsatz.
13. Preisänderung

Das Unternehmen Reinigungsservice Hache kann eine Preisanpassung bei Vorliegen nachfolgender Voraussetzungen vom Auftraggeber verlangen:
(a) Als Anteil der Lohn- und Lohnfolgekosten am Gesamtpreis werden 75% vereinbart.
(b) Ergeben sich nach Abschluss dieses Vertrages tarifliche Lohnänderungen (Erhöhung oder Senkung), andere tarifliche Vereinbarungen (z.B. Arbeitszeitverkürzungen) oder Änderungen bei den Sozialabgaben, die sich unmittelbar auf die Lohn- und/oder Lohnfolgekosten auswirken, so können die vereinbarten Preise auf schriftlichen Antrag und unter Nachweis des Grundes durch das Unternehmen Reinigungsservice Hache geändert werden.
(c) Für die Frage, ob und in welchem Umfang eine Lohnänderung vorliegt, ist der zwischen dem Gebäudereiniger-Handwerk des jeweiligen Tarifgebiets und den zuständigen Gewerkschaften abgeschlossene Lohn- und Rahmentarifvertrag maßgebend.
(d) Preisänderungen, die aufgrund neu abgeschlossener Tarifverträge vereinbart werden, treten frühestens am Tage in Kraft, der von den Tarifvertragsparteien ausgehandelt worden ist. Anträge, die später als drei Monate nach Abschluss des Tarifvertrages eingehen, können nur vom ersten Tag des Eingangsmonats an berücksichtigt werden. Der Eingang eines Änderungsantrags ist dem Antragsteller unter Angabe des Eingangsdatums schriftlich zu bestätigen; in Zweifelsfällen ist das Datum des Posteingangsstempels entscheidend.
(e) Eine Preisanpassung kann höchstens einmal pro Jahr erfolgen oder aus wichtigem, nachvollziehbarem und nachweisbarem Grunde auch öfters, jedoch nicht öfter als zwei Mal pro Jahr.

14. Vertragswirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so sind sie derart umzudeuten, dass der mit der ungültigen Bestimmung verbundene wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.

15. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist im vollkaufmännischen Geschäftsverkehr und im Geschäftsverkehr mit Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens Magdeburg.

16. Stundensätze

Die jeweiligen Stundensätze werden für jeden Kunden individuell abgestimmt. Bei einer nach tatsächlich geleisteten Stundenvergütung werden jede angefangenen 15 min berechnet.


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